Handfunkgeräte
Die Bundesnetzagentur hat es jetzt ermöglicht, dass künftig auch Handfunkgeräte ohne die komplexe Musterzulassung des Bundesamts für Flugsicherung (BAF) im Flugfunk genutzt werden können. Dadurch gibt es nun endlich auch Handfunkgeräte und Bodenstationen mit 8,33-kHz-Frequenzraster.
Weitere Informationen dazu auf der Webseite des DAeC (Deutscher Aero Club)
Download der Formulare für die Anmeldung der Funkgeräte bei der Bundesnetzagentur
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Handfunkgerät FSG 8
Nachfolger des FSG5