Drohnen-Steuerer
Um festzustellen, ob Du als Freizeitpilot einen Drohnen-Führerschein benötigst, musst Du folgende Fragen klären (Stand 24.8.2018):
Auch wenn Du Deine Drohne nur in der Freizeit fliegst, musst Du folgendes beachten und Dir folgende Checkfragen stellen:
- Muss mein Flugmodell gekennzeichnet werden?
Wenn Du eine Drohne fliegst, die ein Abfluggewicht von mehr als 250 Gramm hat, musst Du an einer sichtbaren Stelle eine feuerfeste Plakette anbringen. Name und Adresse des Eigentümers müssen auf dem Kennzeichnen aufgedruckt sein.
- Habe ich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen?
- Muss ich einen Kenntnisnachweis ablegen?
In folgenden Fällen benötigst Du einen Kenntnisnachweis für den Betrieb deiner Drohne, der 5 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig ist:
- Das Abfluggewicht beträgt mehr als 2 Kilogramm
- Bei Betrieb eines Flugmodells (also auch einer Drohne) in Flughöhen von mehr als 100 Meter (für Multicopter gilt eine ausnahmslose Flughöhenbegrenzung von 100 Meter über Grund)
- Du eine Aufstiegserlaubnis und eine Ausnahme zu den Flugverboten gem. §21b LuftVO (z.B. Überfliegen von Wohngrundstücken) beantragst.
- Benötige ich für meinen Flug eine Aufstiegserlaubnis?
Wenn Du Flugmodelle / Drohnen mit einem Abfluggewicht von über 5 Kilogramm einsetzt oder höher als 100 Meter über Grund fliegen möchtest, benötigst Du eine Aufstiegserlaubnis. Deine zuständige Landesluftfahrtbehörde erteilt Dir hierfür eine spezielle Genehmigung.
Zudem bitte folgende Regeln beachten:
- Meteorologischen Bedingungen berücksichtigen
- Ortliche Gegebenheiten und Lufttraumverhältnisse kennen
- Bemannten Luftfahrtzeugen und Ballonen ausweichen
- Sicherheitsabstand zu Personen und Umfeld einhalten
- Vorgaben der Privatsphäre und des Datenschutzes beachten
- Funktionen der Drohne kennen
- System vor jedem Start überprüfen
- Gebrauchsanweisung des Herstellers einhalten
- Nicht unter Einfluss von Drogen oder Alkohol fliegen