Funkgeräte

Zum 1. Januar 2018 muss der VFR-Verkehr in der Lage sein, die Frequenzen mit 8,33 kHz Abstand zu nutzen.
Dies hat die Europäische Kommission hat als verbindlichen Einführungstermin per Verordnung bekannt gegeben.
Seit mehr als zehn Jahren wird die Einführung des 8,33-kHz-Frequenzabstandes für Funkfrequenzen diskutiert.
Um in der letzten Phase der Umrüstung keine langen Wartezeiten zu haben, empfehlen wir, die Flugzeuge jetzt schon umzrüsten und bieten Umrüst-Aktionspreise an.

GT6201-10 für Bodenstation
Funkgerät für Bodenstation 10W

Luftfunkstelle GK 615-1 mit Gehäuse und AR6201-05
für Heißluftballone

FSG90 für Bodenstation

Bodenfunkstelle GK 615-1E mit Gehäuse und GT6201-05
Zugelassene Bodenfunkstelle nach ETSI EN 300676
Lieferzeit >6 Monate!

Bodenfunkstelle GK 616-E mit Gehäuse und GT6201-10
zugelassene Bodenfunkstelle nach ETSI EN 300676